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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Rudari Labs (nachfolgend «Rudari») und dem Kunden für Beratungs-, Entwicklungs- und Paketleistungen.

Stand: April 2026·ImpressumDatenschutzAGB
Inhalt
  1. 1. Geltungsbereich
  2. 2. Vertragsschluss
  3. 3. Leistungen
  4. 4. Mitwirkungspflichten
  5. 5. Honorar & Zahlungsbedingungen
  6. 6. Leistungsänderungen (Change Requests)
  7. 7. Nutzungsrechte am Liefergegenstand
  8. 8. Vertraulichkeit
  9. 9. Datenschutz
  10. 10. Gewährleistung
  11. 11. Haftung
  12. 12. Laufzeit & Kündigung
  13. 13. Höhere Gewalt
  14. 14. Schlussbestimmungen
  15. 15. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
§ 01

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Verträge zwischen Rudari Labs (Arifi AI Services), Grienmattweg 4, 4410 Liestal, und dem Kunden über Beratungs-, Entwicklungs- und Operate-Leistungen — einschliesslich der standardisierten Pakete (Pilot, Build, Operate).

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Rudari diesen schriftlich zustimmt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Rudari.

§ 02

2. Vertragsschluss

Angebote von Rudari sind, soweit nicht anders gekennzeichnet, unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Annahme eines Angebots durch den Kunden, oder
  • Unterzeichnung eines Statement of Work (SoW), oder
  • Bestätigung einer Paket-Bestellung (Pilot, Build, Operate) per E-Mail.
§ 03

3. Leistungen

3.1 Beratungs- und Entwicklungsleistungen

Rudari erbringt Leistungen im Bereich KI-Strategie, Agenten-Entwicklung, Custom-Software und CTO-as-a-Service auf Basis eines Statement of Work, das Umfang, Meilensteine, Lieferobjekte und Honorar individuell festhält.

3.2 Standardisierte Pakete

Pilot, Build und Operate sind vordefinierte Pakete mit festem Umfang und festem Honorar gemäss Beschreibung auf rudari.ch im Zeitpunkt der Bestellung. Massgeblich ist die mit der Bestellbestätigung versendete Leistungsbeschreibung.

3.3 Erfüllungsmodus

Rudari schuldet eine sorgfältige Erbringung der Leistungen («Auftrag» im Sinne von Art. 394 ff. OR), nicht einen bestimmten Erfolg, soweit nicht ausdrücklich ein Werkvertrag vereinbart wurde. Die geschuldete Sorgfalt richtet sich nach dem Stand der Technik in der KI-Branche.

§ 04

4. Mitwirkungspflichten

Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten, Zugänge und Entscheidungen zur Verfügung. Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden verlängern Fristen entsprechend; daraus resultierender Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet.

§ 05

5. Honorar & Zahlungsbedingungen

Das Honorar ergibt sich aus dem SoW oder der Paket-Beschreibung und versteht sich in CHF, exklusive allfälliger MwSt. Rudari ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig.

Sofern nichts anderes vereinbart ist:

  • Pilot-Paket: 100 % bei Auftragsbestätigung
  • Build-Paket: 50 % bei Auftragsbestätigung, 50 % bei Lieferung
  • Operate-Paket: monatlich im Voraus
  • Beratungsleistungen nach Aufwand: monatlich nachschüssig

Zahlungsfrist: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug ist Rudari berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p. a. sowie Mahnspesen zu verlangen und laufende Leistungen bis zum Zahlungseingang einzustellen.

§ 06

6. Leistungsänderungen (Change Requests)

Wünscht der Kunde eine Anpassung des Leistungsumfangs, erstellt Rudari einen schriftlichen Change Request mit Auswirkungen auf Umfang, Termine und Honorar. Die Umsetzung erfolgt erst nach beidseitiger Bestätigung.

§ 07

7. Nutzungsrechte am Liefergegenstand

Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung des Honorars ein nicht-ausschliessliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts entwickelten und gelieferten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck.

Vorbestehende Werkzeuge, Frameworks, Bibliotheken und generisches Know-how von Rudari verbleiben Eigentum von Rudari; der Kunde erhält daran ein Nutzungsrecht im Umfang, der für den Betrieb der Liefergegenstände erforderlich ist.

Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen.

§ 08

8. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei während der Vertragsdauer und während fünf Jahren nach deren Ende geheim zu halten und nur für Zwecke des Vertrages zu verwenden.

Rudari ist berechtigt, den Kundennamen und eine allgemeine Projektbeschreibung als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.

§ 09

9. Datenschutz

Soweit Rudari im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten bearbeitet, schliessen die Parteien einen separaten Auftragsbearbeitungsvertrag (DPA) ab. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung auf rudari.ch.

§ 10

10. Gewährleistung

Rudari gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen im Wesentlichen entsprechen. Mängel sind innert 14 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.

Bei berechtigter Mängelrüge wird Rudari die betreffende Leistung innert angemessener Frist nachbessern. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde Minderung des Honorars verlangen oder vom betreffenden Teil des Vertrages zurücktreten.

Eine Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit von Komponenten Dritter (z. B. LLM-APIs, Cloud-Dienste) wird ausgeschlossen.

§ 11

11. Haftung

Rudari haftet für nachgewiesenen direkten Schaden aus grobem Verschulden oder Vorsatz unbeschränkt, soweit zwingendes Recht dies vorsieht.

Im Übrigen ist die Haftung pro Schadensfall auf das im jeweiligen SoW oder Paket vereinbarte Nettohonorar der letzten zwölf Monate beschränkt, höchstens jedoch CHF 100’000.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Ansprüche Dritter wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§ 12

12. Laufzeit & Kündigung

Projektverträge enden mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Operate-Pakete und laufende Beratungsmandate können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf das Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

§ 13

13. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt — einschliesslich grossflächiger Ausfälle wesentlicher Cloud-Dienste — entbinden die betroffene Partei für deren Dauer von der Leistungspflicht. Die Parteien informieren sich unverzüglich.

§ 14

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

§ 15

15. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Basel, Schweiz. Rudari ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.

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